Recht auf Stadt – Aachen

Mietendeckel – Was ist das?

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Ein Mietendeckel hat 3 Funktionen:

  • Die Mieten werden weitegehend eingefroren. Auch Modernisierungen können nur noch zu einem geringeren Teil auf die Mieter*innen umgelegt werden: mit höchstens 1 Euro/qm im Monat. Endlich keine Angst mehr vor Mieterhöhungen!
  • Bei Mieterwechsel drehen Vermieter*innen oftmals an der Preisschraube. So steigen Mietpreise von Mieter*in zu Mieter*in besonders stark – trotz Mietpreisbremse. Das verhindert jetzt der Mietendeckel. Er legt Obergrenzen für Mietpreise bei Wiedervermietungen fest. Diese richten sich nach Baujahr des Hauses und Ausstattung. Vermieter*innen sind verpflichtet, diese Obergrenzen einzuhalten.
  • Wer in den letzten Jahren das Glück hatte, eine Wohnung zu finden, muss das häufig teuer bezahlen. Ein Mietendeckel würde bedeuten: Mieten, die mehr als 20 % über den Obergrenzen für Wiedervermietung liegen, werden nicht nur eingefroren. Durch den Mietendeckel können Mieten abgesenkt werden! Wann genau eine überhöhte Miete vorliegt, richtet sich nach Baujahr, Ausstattung und Wohnlage des Hauses. Vermieter*innen sind verpflichtet, ihre Mieter*innen zu informieren und von sich aus die Miete abzusenken.

Bisher gibt es einen Mietendeckel in dieser Form nur in Berlin. Er könnte jedoch überall da, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist, helfen, eine Verschnaufpause zu ermöglichen und die Probleme der Wohnungsversorgung in den Griff zu bekommen.

Weitere Antworten gibt es hier:

Mietendeckel – Fragen und Antworten 

Was ist der Mietendeckel? – FAQ

Mietendeckel in Berlin

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Seit Jahren ächzt Berlin unter steigenden Mieten, Spekulation und Verdrängung. Ob in der eigenen Hausgemeinschaft, im Block oder im Kiez: gegen diese Entwicklungen hat sich breiter Protest gebildet und die Politik zum Handeln bewegt. Seit 23.2.2020 ist in Berlin der bundesweit erste Mietendeckel in Kraft.

Was das für Berlin bedeutet? Was regelt der Mietendeckel in Berlin? Wie lang gilt der Mietendeckel?

Alle Antworten findet ihr hier:

Mietendeckel – Fragen und Antworten 

Berliner Mietendeckel – Regelungen und Tipps

Was ist der Mietendeckel? – FAQ

Mietendeckel für alle Bundesländer!

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Zitiert aus dem Text: „Das Recht auf Wohnung in Zeiten der Pandemie“ von Knut Unger.

Jede Form der Förderung der betroffenen Mieter*innen wirkt als Förderung der renditeorientierten Geschäftsmodelle und Mietsteigerungen, wenn nicht gleichzeitig ein Mieterhöhungsstopp und Obergrenzen verfügt werden. Gerade weil jetzt viele öffentliche Mittel in die soziale Sicherung und noch mehr in die Rettung der Wirtschaftsunternehmen gesteckt werden, ist es unerträglich, dass die Wohnungswirtschaft weiter profitieren kann, indem sie Mieten weit über dem Durchschnitts- und Kostenniveau verlangen kann. Mieterhöhungen müssen jetzt sofort gestoppt werden, überhöhte Mieten müssen abgesenkt werden, damit die soziale Sicherheit und Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt wird und auch die öffentlichen Kosten der Mietenübernahme begrenzt werden.

Deshalb ist die Einführung wirksamer Mietendeckel-Gesetze in allen Bundesländern jetzt das Gebot der Stunde. Es muss in dieser Situation überall verboten sein, im laufenden Mietverhältnis die Mieten zu erhöhen. Ausnahmen sollte es nur geben, wenn die Miete weit unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (in der Regel Mietspiegel-Mittelwert), zum Beispiel bei unter 80 Prozent, liegt. Es muss verboten werden, im Zuge der Wiedervermietung eine Miete zu verlangen, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete gem. § 558 Abs. 2 BGB liegt. Und Kommunen mit besonders hohen Mieten sollten auch ermächtigt werden, Mietobergrenzen unterhalb dieses Wertes festzusetzen.

Es darf von diesen vorläufigen Regelungen keine Ausnahmen geben. Modernisierungsmieterhöhungen sollten allenfalls möglich sein, insoweit die Erhöhung der Grundmiete durch Einsparung der Betriebs- bzw. Heizkosten in entsprechender Höhe ausgeglichen wird, wofür der Vermieter die Beweislast tragen muss. Mieten, die deutlich über der Mietobergrenze liegen, zum Beispiel um 5 Prozent, müssten auf die Mietobergrenze abgesenkt werden.

Mit solch einer – zunächst vorläufigen – Regelung würde der Sozialstaat die Chance erhalten, die Wohnkosten der Bevölkerung zu decken, ohne grenzenlos für die Einkommensabschöpfung durch renditeorientierte Vermieter bereit zu stehen. Möglichst schnell müssten diese Notstands-Regelungen dann durch dauerhafte öffentlich-rechtliche Festsetzungen von lokalen Höchstmieten ersetzt werden. Diese Höchstmieten sollten am besten von den Ländern nach einheitlichen Verfahren für die einzelnen Städte politisch festgesetzt werden. Diese Mietenregulation ist aber kein Ersatz für eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Für nicht-spekulative Eigentümer sollten die Höchstwerte die notwendigen Kosten und eine begrenzte Rendite sichern. Unterschiede im Energiebedarf der Wohnungen könnten durch politisch festgesetzte Pauschalen berücksichtigt werden. Die Regulation würde überhaupt erst die Voraussetzung dafür schaffen, dass sich ökologische Qualitäten in Preisen abbilden lassen.

Ein Mietendeckel für NRW! Schnell!

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Wir fordern, dass auch in NRW der Mietendeckel eingeführt wird!

Die Regelung sollte ebenfalls mindestens 5 Jahre gelten und von einer konsequent sozialen Wohnungspolitik begleitet werden.

Jede Form der Förderung der betroffenen MieterInnen wirkt als Förderung der renditeorientierten Geschäftsmodelle und Mietsteigerungen, wenn nicht gleichzeitig ein Mieterhöhungsstopp und Obergrenzen verfügt werden. Gerade weil jetzt viele öffentliche Mittel in die soziale Sicherung und noch mehr in die Rettung der Wirtschaftsunternehmen gesteckt werden, ist es unerträglich, dass die Wohnungswirtschaft weiter profitieren kann, indem sie Mieten weit über dem Durchschnitts- und Kostenniveau verlangen kann. Mieterhöhungen müssen jetzt sofort gestoppt werden, überhöhte Mieten müssen abgesenkt werden, damit die soziale Sicherheit und die Kaufkraft der Bevölkerung gestärkt werden und auch, damit die öffentlichen Kosten der Mietenübernahme begrenzt werden.

  • Es soll verboten werden, im laufenden Mietverhältnis die Mieten zu erhöhen. Es sei denn, die Miete liegt unter 80 % der ortsüblichen Vergleichsmiete (in der Regel Mietspiegel-Mittelwert.)
  • Es soll verboten werden, im Zuge der Wiedervermietung eine Miete zu verlangen, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Kommunen sollen ermächtigt werden, Mietobergrenzen auch unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete festzusetzen.
  • Modernisierungserhöhungen sollen nur möglich sein, insoweit die Erhöhung der Grundmiete durch Einsparung der Betriebs- bzw. Heizkosten in entsprechender Höhe ausgeglichen wird.
  • Mieten, die mehr als 5 % über der Mietobergrenze (ortsübliche Vergleichsmiete) liegen, sollen auf die Mietobergrenze abgesenkt werden.

Text übernommen vom MieterInnenverein Witten und Umg. e.V.

Auch die LINKE NRW fordert einen Mietendeckel: mehr dazu HIER

Die Politik in NRW setzt bisher leider lieber auf Investoren, ohne zu bedenken, dass durch diesen politischen Kurs die Probleme erst entstanden sind:

Mietendeckel kein Modell für NRW – Artikel aus der Aachener Zeitung vom 22.10.2019

NRW-Bauministerin gegen Mietendeckel wie in Berlin -Artikel aus der Aachener Zeitung vom 22.10.2019

Zitat: NRW setze zur Schaffung von Wohnraum auf eine „Politik der offenen Arme für Investoren“, sagte Scharrenbach der Zeitung. Dazu gehörten Initiativen für Bauland, Modernisierung der Bauordnung und öffentliche Förderung.